Bei Public Viewing Veranstaltungen - auch im kirchlichen Kontext - gibt es einige rechtliche Dinge zu beachten. Wir haben euch einige Informationen zusammengestellt.
Wer überträgt Spiele der EM 2024:
Notwendige Lizenzen und Genehmigungen
Die Rechtsgrundlage ist sehr komplex und auch teilweise konträr ausgelegt. Die pdf Datei der Rechtsanwaltskanzlei Härting in Berlin hat sich ausführlich damit befasst und ein entsprechendes Dokument veröffentlicht.
In erster Linie geht es um drei Lizenzen:
Die UEFA und Rechtsanwaltskanzleien sind unterschiedliche Meinung, in wie weit die UEFA überhaupt Lizenzvereinbarungen treffen darf. Die UEFA unterscheidet zwischen kommerziellen und nicht kommerziellen Veranstaltungen:
Nicht kommerziell und damit kostenfrei sind Public viewing Veranstaltungen bis zu 300 Teilnehmern, wenn kein Eintritt genommen wird, keine Produkte verkauft werden und keine Sponsorengelder vereinnahmt werden.
Ab 300 Teilnehmern ist nach UEFA Verständnis die Lizenz kostenpflichtig, und zwar mit 500 Euro:
Unsere Empfehlung:
Alle Übertragungen sind GEMA pflichtig, da das Abspielen der Nationalhymnen GEMA pflichtig ist. Daher unbedingt sich mit der entsprechenden GEMA -Stelle in Verbindung setzen. (www.gema.de)
Für die Dauer der public viewing Veranstaltungen ist die GEZ zu bezahlen, sofern man nicht sowieso eine GEZ Gebühr für einen Anschluss im Gemeindehaus oder der Kirche entrichtet.
Wir übernehmen keine Garantie und keine Haftung für die genannten Hinweise, da die rechtliche Lage sehr komplex ist. Weitere rechtliche Hinweise entnehmt der PDF der Rechtsanwaltskanzlei Härting in Berlin.
Werbung, Marken, Public Viewing
Rechtsfragen zur Werbung anlässlich der Fußball Europameisterschaft 2024. Ein Handout von HÄRTING.sport, HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB.
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